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Go2Work Lizenzen und Zertifikate für Zeitarbeit aus Polen

AÜG-Erlaubnis · KRAZ 25054 · GVP-Mitglied 108348 Unsere Lizenzen.
Schwarz auf weiß.

Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland streng reguliert – zu Recht. Hier finden Sie alle Genehmigungen, Registereinträge und Mitgliedschaften von Go2Work als PDF: zum Prüfen, Herunterladen und Weiterleiten an Ihre Rechtsabteilung.

AÜG gültig bis 25.04.2027 KRAZ Nr. 25054 GVP Nr. 108348
AÜG-Erlaubnis · Bundesagentur für Arbeit KRAZ 25054 GVP-Mitglied 108348 DGB-tarifgebunden Zu den Dokumenten →

Dokumente

Vier Nachweise –
alle zum Download.

Klicken Sie auf ein Dokument, um das Original als PDF zu öffnen. Auf Wunsch senden wir Ihnen alle Unterlagen auch direkt zu.

AÜG-Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit für Go2 Work Sp. z o.o.

AÜG-Erlaubnis

  • Aussteller: Bundesagentur für Arbeit
  • Rechtsgrundlage: § 1 AÜG
  • Gültig bis: 25.04.2027

Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung – die gesetzliche Grundlage jeder legalen Zeitarbeit in Deutschland.

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KRAZ-Zertifikat Nr. 25054 für Zeitarbeit

KRAZ-Zertifikat – Zeitarbeit

  • Register: KRAZ (Polen)
  • Nummer: 25054
  • Eingetragen am: 07.12.2020

Eintragung als Agentur für Zeitarbeit im nationalen polnischen Register der Beschäftigungsagenturen.

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KRAZ-Zertifikat Nr. 25054 für Arbeitsvermittlung

KRAZ-Zertifikat – Arbeitsvermittlung

  • Register: KRAZ (Polen)
  • Nummer: 25054
  • Eingetragen am: 07.12.2020

Eintragung als Agentur für Arbeitsvermittlung – die Grundlage unserer Personalvermittlung.

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GVP-Mitgliedsurkunde 2025, Mitglieds-Nr. 108348

GVP-Mitgliedsurkunde

  • Verband: Gesamtverband der Personaldienstleister e. V.
  • Mitglieds-Nr.: 108348
  • Urkunde: 2025

Mitglied im größten deutschen Arbeitgeberverband der Personaldienstleister – mit Bindung an das GVP-DGB-Tarifwerk.

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Compliance

Warum Sie das
prüfen sollten.

Wer Leiharbeitnehmer ohne gültige AÜG-Erlaubnis überlässt, handelt illegal – mit Folgen vor allem für den Entleiher: Der Überlassungsvertrag ist unwirksam (§ 9 AÜG), zwischen Ihrem Unternehmen und dem Mitarbeiter gilt automatisch ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen (§ 10 AÜG), und es drohen Nachzahlungen von Lohn und Sozialversicherungsbeiträgen sowie Bußgelder von bis zu 30 000 €.

Deshalb legen wir alle Unterlagen offen. Die AÜG-Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit ist die Grundlage unserer Zeitarbeit aus Polen, der KRAZ-Eintrag für Arbeitsvermittlung die Grundlage unserer Personalvermittlung. Durch die doppelte Registrierung in Deutschland und Polen sind beide Seiten der grenzüberschreitenden Überlassung abgesichert.

Die GVP-Mitgliedschaft bindet uns an das GVP-DGB-Tarifwerk: transparente Löhne, geregelte Zuschläge und Equal Pay. Was das für Ihre Kosten bedeutet, zeigt unsere Preisübersicht; die rechtlichen Details erklärt der Ratgeber „Ist Zeitarbeit aus Polen legal?“.

Auf einen Blick

  • AÜG-Erlaubnis gültig bis 25.04.2027
  • KRAZ Nr. 25054 – seit Dezember 2020
  • GVP-Mitglied Nr. 108348
  • GVP-DGB-Tarifwerk – Equal Pay
  • Handelsregister: KRS 0000717368

Unterlagen anfordern

  • Alle PDFs per E-Mail – auf Anfrage
  • Antwort am gleichen Werktag
  • office@go2-work.de · +48 535 040 999

FAQ

Häufige Fragen zur
Prüfung.

Wie prüfe ich die AÜG-Erlaubnis eines Personaldienstleisters?

Öffnen Sie das PDF und prüfen Sie Aussteller (Bundesagentur für Arbeit), Firmennamen und Gültigkeitsdatum. Im Zweifel bestätigt die zuständige Agentur für Arbeit die Erlaubnis auf Anfrage – oder wir senden Ihnen alle Unterlagen direkt zu.

Was passiert, wenn der Verleiher keine AÜG-Erlaubnis hat?

Der Überlassungsvertrag ist unwirksam (§ 9 AÜG) und es gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und dem Leiharbeitnehmer als zustande gekommen (§ 10 AÜG) – inklusive Nachzahlung von Lohn und Sozialversicherungsbeiträgen. Dazu drohen Bußgelder von bis zu 30 000 €. Deshalb: Erlaubnis immer prüfen.

Was ist das KRAZ-Register?

KRAZ (Krajowy Rejestr Agencji Zatrudnienia) ist das nationale polnische Pflichtregister für Beschäftigungsagenturen. Go2Work ist dort seit Dezember 2020 unter der Nummer 25054 eingetragen – sowohl für Zeitarbeit als auch für Arbeitsvermittlung.

Welche Rolle spielt die GVP-Mitgliedschaft?

Der GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister e. V.) ist der Arbeitgeberverband der Branche. Die Mitgliedschaft Nr. 108348 bindet uns an das GVP-DGB-Tarifwerk – transparente Löhne, geregelte Zuschläge und Equal-Pay-Strukturen für alle überlassenen Mitarbeiter.

Noch Fragen zu den
Unterlagen?

Wir senden Ihnen alle Nachweise direkt zu – oder beantworten Ihre Compliance-Fragen am Telefon.

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