AÜG-Reform 2026: Was sich für deutsche Unternehmen mit polnischen Zeitarbeitnehmern ändert
Ratgeber · Gesetzesänderung AÜG-Reform 2026 –
was sich ändert.
Neues DGB/GVP-Tarifwerk, drei Lohnerhöhungen bis April 2027, 151,67 Stunden Regelarbeitszeit und Textform statt Schriftform – alle Änderungen im Überblick.
Zum 1. Januar 2026 trat das neue DGB/GVP-Tarifwerk in Kraft und ersetzt die bisherigen iGZ- und BAP-Tarifverträge in der Zeitarbeit vollständig. Eine Gesetzesreform im engeren Sinne ist das nicht — das AÜG selbst bleibt unverändert, geändert hat sich das Tarifwerk darunter. Auch für deutsche Unternehmen mit polnischen Zeitarbeitnehmern bedeutet das: neue Lohnstaffeln (drei Erhöhungen, insgesamt rund +9,3 % bis April 2027), 151,67 Stunden monatliche Regelarbeitszeit (mit Ausnahmen), Textform statt Schriftform bei Überlassungsverträgen — bei unveränderter Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal-Pay-Pflicht nach 9 Monaten.
Was hat sich zum 1. Januar 2026 geändert?
Die wichtigste Änderung des Jahres 2026 ist tarifvertraglich, nicht gesetzlich. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) als Rahmengesetz bleibt in seinen Grundzügen unverändert — die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, die Equal-Pay-Regelung nach 9 Monaten und die Erlaubnispflicht für Verleiher gelten weiterhin.
Geändert hat sich aber das darunter liegende Tarifwerk: Zum 1. Januar 2026 sind die getrennten Tarifverträge von iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) durch ein einheitliches DGB/GVP-Tarifwerk ersetzt worden. Das neue Werk ist Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) und den DGB-Gewerkschaften.
Für die Praxis heißt das: Verleiher mit GVP-Mitgliedschaft — wie Go2 Work — wenden seit Januar 2026 ein neues, vereinheitlichtes Regelwerk an. Eingruppierung, Lohnstaffeln, Arbeitszeitmodelle und Branchenzuschläge sind neu definiert. Für Entleiher (also Sie als Kunde) bedeutet das mehr Transparenz und einheitliche Berechnungsgrundlagen statt parallel laufender iGZ- und BAP-Modelle.
Die neue Lohnstaffel — drei Erhöhungen bis April 2027
Das DGB/GVP-Tarifwerk legt Lohnerhöhungen in drei Schritten fest, mit einer Gesamtsteigerung von insgesamt rund 9,3 Prozent (jede Stufe setzt auf dem erhöhten Vorwert auf):
- 1. Januar 2026 — erste Stufe: +2,99 Prozent
- 1. September 2026 — zweite Stufe: +2,5 Prozent
- 1. April 2027 — dritte Stufe (Schlussstufe): +3,5 Prozent
Konkret betroffen sind alle Lohnstaffeln von Entgeltgruppe 1 (Hilfsarbeiten, Lager) bis Entgeltgruppe 9 (Spezialfacharbeiten, technische Spezialisten). Die genauen Beträge pro Entgeltgruppe sind in den Entgelttabellen des Entgelttarifvertrags (ETV) dokumentiert. Der ETV läuft vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2027. Zur Orientierung: Entgeltgruppe 1 liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 14,96 €/Stunde — deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €.
Was bedeutet das für Ihre Personalkosten?
Wenn Sie heute einen Lagerhelfer aus Polen über Go2 Work beziehen, müssen Sie in den kommenden 24 Monaten mit einer proportionalen Anpassung rechnen — verteilt auf drei Stufen. Die Lohnerhöhung ist tariflich vorgeschrieben und gilt für alle GVP-Mitglieder gleichermaßen.
Im Gegenzug erhalten Sie weiterhin:
- vollständig tarifgebundene Vergütung Ihrer überlassenen Mitarbeiter
- volle MiLoG-Konformität (gesetzlicher Mindestlohn)
- rechtssichere Lohnabrechnung ohne nachträgliche Streitfälle
- Schutz vor Schwarzarbeitsvorwürfen, weil tarifgebunden vergütet wird
Das macht den Vergleich mit nicht-tarifgebundenen Anbietern, die kurzfristig günstiger erscheinen, langfristig zu Ihren Gunsten — denn Tarifbindung minimiert Compliance-Risiken erheblich.
Neue Arbeitszeitregelung — 151,67 Stunden im Monat
Das neue Tarifwerk legt eine Regelarbeitszeit von 151,67 Stunden pro Monat fest, entsprechend 35 Stunden pro Woche. Vertragliche Abweichungen nach oben sind möglich — bis zu 173,34 Stunden monatlich, wenn die Kundenanforderungen entsprechende Schichtmodelle erfordern (z. B. Drei-Schicht-Betrieb, Wochenendarbeit, Saisonspitzen). Ehemalige iGZ-Anwender können das Modell der variablen, monatsabhängigen Arbeitszeit noch bis zum 31.12.2029 im Rahmen einer Übergangsregelung weiter nutzen.
Praktische Konsequenz für Auftraggeber
- Einsätze mit 40-Stunden-Woche sind nach wie vor problemlos möglich (entspricht ca. 173,3 Std/Monat)
- Überstunden über 173,34 Stunden lösen tarifliche Mehrarbeitszuschläge aus
- Zuschläge für Mehrarbeit, Nachtschicht, Sonn- und Feiertagsarbeit sind im Tarifwerk neu geregelt
Im Erstgespräch klären wir konkret, welches Arbeitszeitmodell für Ihren Einsatz wirtschaftlich am besten passt und welche Zuschläge anfallen — bevor wir verbindlich kalkulieren.
Was bleibt unverändert — Equal Pay & Höchstüberlassungsdauer
Trotz aller Neuerungen bleiben zwei zentrale AÜG-Bestimmungen unverändert:
Höchstüberlassungsdauer 18 Monate
Eine Zeitarbeitskraft darf bei demselben Entleiher maximal 18 Monate ununterbrochen überlassen werden. Nach dieser Frist muss entweder:
- der Einsatz beendet werden (mit Mindestpause vor erneuter Überlassung), oder
- die Direktübernahme in ein Festanstellungsverhältnis erfolgen
Go2 Work bietet die Möglichkeit einer direkten Übernahme nach 6 Monaten — vor diesem Zeitpunkt fällt eine branchenübliche Übernahmegebühr an. Diese Konditionen sind individuell verhandelbar.
Equal Pay nach 9 Monaten
Nach 9 Monaten Einsatzdauer beim selben Entleiher entsteht für den Zeitarbeitnehmer Anspruch auf den gleichen Lohn und die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Stammbeschäftigte (Equal Pay nach § 8 AÜG). Tarifgebundene Verleiher wie Go2 Work können diese Frist durch Tarifvertrag auf bis zu 15 Monate ausdehnen — aber nicht länger.
Die Equal-Pay-Pflicht wird durch die AÜG-Reform 2026 nicht aufgehoben. Sie bleibt eine zentrale Compliance-Verpflichtung jedes Entleihers — auch wenn die Berechnungsgrundlage durch das neue DGB/GVP-Tarifwerk vereinfacht wurde.
Bürokratieentlastung — Textform statt Schriftform
Eine echte Erleichterung kam bereits zum 1. Januar 2025 mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV): Überlassungsverträge zwischen Verleiher und Entleiher können nun in Textform statt der bisher zwingenden Schriftform abgeschlossen werden.
Was heißt das praktisch?
- Vorher (Schriftform): physische Unterschrift mit Tinte auf Papier zwingend
- Jetzt (Textform): E-Mail-Bestätigung, digitale Signatur, Online-Vertragsplattformen ausreichend
- Aufbewahrung digital möglich, Postversand entfällt
Das beschleunigt den Vertragsabschluss bei kurzfristigen Einsätzen dramatisch — anstelle von 2-3 Tagen Postlaufzeit für unterschriebene Originale können verbindliche Überlassungsverträge nun innerhalb von 24 Stunden rechtskräftig geschlossen werden.
Bei Go2 Work nutzen wir diese Möglichkeit konsequent: Vertragsbestätigung per E-Mail, digitaler Vertragsversand, elektronische Signatur. Das beschleunigt unsere Verfügbarkeit.
Fachliche Weisungen der Bundesagentur — Auslegung für Online-Tätigkeit aus dem Ausland
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat zum 1. Oktober 2025 ihre „Fachlichen Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“ (FW AÜG) aktualisiert. Eine wichtige Klarstellung betrifft den Geltungsbereich des AÜG bei grenzüberschreitenden Online-Tätigkeiten:
Wenn Zeitarbeitskräfte ihre Tätigkeit ausschließlich online aus dem Ausland für deutsche Kunden erbringen, findet das AÜG keine Anwendung. Die Tätigkeit gilt nicht als „Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland“ im Sinne des Gesetzes.
Wann ist das relevant?
- Polnischer Buchhalter arbeitet remote für deutsche Firma: keine AÜG-Pflicht
- Polnischer Softwareentwickler programmiert aus Wrocław für DE-Kunde: keine AÜG-Pflicht
- Polnischer Mitarbeiter reist nach Deutschland zur Tätigkeit: AÜG gilt vollumfänglich
Für unsere Kernzielgruppe — deutsche Logistik-, Produktions- und Industriebetriebe mit physischer Präsenz polnischer Mitarbeiter vor Ort — ändert diese Klarstellung nichts: AÜG bleibt der zwingende Rahmen. Die Klarstellung ist aber relevant, falls Sie über hybride Modelle (z. B. teils Remote, teils vor Ort) nachdenken.
Was bedeutet die AÜG-Reform 2026 für Sie als Auftraggeber?
Konkret sollten Sie als Personalverantwortlicher oder Geschäftsführer in den kommenden 12 Monaten folgende Punkte überprüfen:
1. Lohnkalkulation aktualisieren
Wenn Sie Stundensätze in mehrjährigen Verträgen vereinbart haben, prüfen Sie die Anpassungsklauseln. Die DGB/GVP-Tariferhöhungen sind verbindlich für Ihren Verleiher und werden in den Stundensätzen weitergegeben.
2. Lieferantenstatus prüfen
Stellen Sie sicher, dass Ihr Personaldienstleister GVP-Mitglied ist und damit dem neuen Tarifwerk unterliegt. Anbieter ohne Tarifbindung können kurzfristig günstiger sein, lassen aber das Risiko der Equal-Pay-Klage offen. Bei Go2 Work ist die GVP-Mitgliedschaft (Nr. 108348) seit 1. Dezember 2025 dokumentiert.
3. Bestehende Überlassungsverträge prüfen
Verweisen Ihre Bestandsverträge auf „iGZ-Tarif“ oder „BAP-Tarif“? Diese Verweise sind seit Januar 2026 ungültig — neue Verträge müssen das DGB/GVP-Tarifwerk referenzieren. Verleiher sollten Sie hierzu proaktiv kontaktieren; falls nicht, fragen Sie aktiv nach.
4. Höchstüberlassungsdauer im Auge behalten
Wenn Sie Mitarbeiter über 12+ Monate beschäftigen, planen Sie frühzeitig: Direktübernahme oder Einsatzende vor der 18-Monats-Grenze. Wir bei Go2 Work erinnern proaktiv 30 Tage vor Ablauf.
5. Digitalisierung von Vertragsprozessen
Nutzen Sie die neue Textform-Möglichkeit — sie spart Zeit und Verwaltungsaufwand. Falls Ihr Verleiher noch auf physischen Originalen besteht, ist das ein veraltetes Modell.
Wie Go2 Work die AÜG-Reform 2026 umsetzt
Als AÜG-zugelassener Verleiher (Bundesagentur für Arbeit Düsseldorf, gültig bis 25.04.2027) und GVP-Mitglied (Nr. 108348, seit 1. Dezember 2025) sind wir seit Tag 1 der Reform unter dem neuen DGB/GVP-Tarifwerk operativ.
Konkret heißt das für unsere Kunden:
- Alle Überlassungen seit Januar 2026 erfolgen nach DGB/GVP-Tarifwerk — vollständig tarifgebunden, MiLoG-konform, Equal-Pay-fähig
- Die Lohnerhöhung 1. Januar 2026 wurde in den All-in-Stundensätzen automatisch berücksichtigt; September 2026 und April 2027 folgen entsprechend
- Textform-Verträge werden seit dem ersten Quartal 2026 ausgestellt — Vertragsabschluss innerhalb von 24 Stunden möglich
- Volle Compliance-Dokumentation durch unsere KRAZ-Zertifizierung in Polen (Nr. 25054, Marszałek Województwa Dolnośląskiego) und die deutsche AÜG-Erlaubnis
Unsere persönlichen deutschsprachigen Ansprechpartner informieren Sie proaktiv über alle relevanten Änderungen — Sie müssen die Reform nicht selbst nachvollziehen, wir setzen sie für Sie um.
Häufige Fragen zur AÜG-Reform 2026
Wann tritt die AÜG-Reform 2026 in Kraft?
Die wichtigste Änderung — das neue DGB/GVP-Tarifwerk — trat am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt die bisherigen iGZ- und BAP-Tarifverträge vollständig.
Bleibt das AÜG-Gesetz selbst unverändert?
Im Wesentlichen ja. Die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, die Equal-Pay-Regelung nach 9 Monaten und die Erlaubnispflicht für Verleiher gelten unverändert. Geändert hat sich vor allem das Tarifwerk darunter und die Textform-Regelung für Überlassungsverträge.
Wie hoch sind die Tariflohnerhöhungen 2026/2027?
Drei Stufen: +2,99 % (Januar 2026), +2,5 % (September 2026), +3,5 % (April 2027) — insgesamt rund 9,3 Prozent. Genaue Beträge richten sich nach der Entgeltgruppe der jeweiligen Tätigkeit.
Müssen wir unsere bestehenden Verträge anpassen?
Ja — Überlassungsverträge, die auf den alten iGZ- oder BAP-Tarif verweisen, sollten auf das neue DGB/GVP-Tarifwerk angepasst werden. Tarifgebundene Verleiher kontaktieren Sie hierzu in der Regel proaktiv. Bei Go2 Work erfolgte die Vertragsanpassung für alle Bestandskunden im ersten Quartal 2026.
Was ist die monatliche Regelarbeitszeit nach neuem Tarifwerk?
151,67 Stunden monatlich (entspricht 35 Stunden pro Woche). Vertraglich sind bis zu 173,34 Stunden monatlich möglich, wenn das Kundenmodell mehr Stunden erfordert.
Können wir Überlassungsverträge jetzt digital abschließen?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) ist Textform für Überlassungsverträge ausreichend — E-Mail-Bestätigungen oder digitale Signaturen reichen aus. Postversand mit Original-Unterschriften ist nicht mehr zwingend.
Bleibt die Equal-Pay-Pflicht nach 9 Monaten bestehen?
Ja, unverändert. Tarifgebundene Verleiher können diese Frist durch Tarifvertrag auf bis zu 15 Monate ausdehnen, aber nicht länger. Bei Überschreitung entsteht für den Zeitarbeitnehmer Anspruch auf Equal Pay zu vergleichbarer Stammbelegschaft.
Was ist mit polnischen Mitarbeitern, die remote für uns arbeiten?
Wenn die Tätigkeit ausschließlich aus dem Ausland online erbracht wird, findet das AÜG nach aktualisierter Auslegung der Bundesagentur für Arbeit (FW AÜG ab 01.10.2025) keine Anwendung. Bei physischer Präsenz in Deutschland gilt AÜG vollumfänglich.
Wie können wir prüfen, ob unser Verleiher tarifgebunden ist?
Fragen Sie nach der GVP-Mitgliedsnummer. Tarifgebundene Verleiher führen diese Nummer transparent — etwa im Impressum oder auf Anfrage. Go2 Work ist GVP-Mitglied unter Nummer 108348.
Fazit & Kontakt
Die AÜG-Reform 2026 bringt keine fundamentalen Verwerfungen, aber substantielle praktische Änderungen:
- Neues DGB/GVP-Tarifwerk ersetzt iGZ + BAP — einheitliche Berechnungsgrundlage
- rund +9,3 Prozent Lohnerhöhung in drei Stufen bis April 2027
- Textform statt Schriftform für Überlassungsverträge — schnellere Abschlüsse
- Höchstüberlassungsdauer (18 Monate) und Equal Pay (9 Monate) bleiben unverändert
- Aktualisierte BA-Auslegung für Online-Tätigkeiten aus dem Ausland
Für deutsche Unternehmen, die mit polnischen Zeitarbeitnehmern arbeiten, bedeutet die Reform vor allem mehr Transparenz und einheitliche Standards — gleichzeitig steigen die tariflichen Kosten leicht. Wer mit einem GVP-Mitglied zusammenarbeitet, ist automatisch konform.
Möchten Sie wissen, wie die AÜG-Reform 2026 konkret Ihre Personalkalkulation beeinflusst?
Oder direkt mit Anna Wejner sprechen, unserer Geschäftsführerin:
coo@go2-work.de | +48 535 040 999
Fragen zur Reform –
oder Personalbedarf?
Wir arbeiten tarifgebunden nach dem neuen DGB/GVP-Tarifwerk und kalkulieren transparent. Antwort am gleichen Werktag.
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