AÜG-Reform 2026:
Was sich für deutsche Unternehmen mit polnischen Zeitarbeitnehmern ändert

Zum 1. Januar 2026 trat das neue DGB/GVP-Tarifwerk in Kraft und ersetzt die bisherigen iGZ- und BAP-Tarifverträge in der Zeitarbeit vollständig. Eine Gesetzesreform im engeren Sinne ist das nicht — das AÜG selbst bleibt unverändert, geändert hat sich das Tarifwerk darunter. Auch für deutsche Unternehmen mit polnischen Zeitarbeitnehmern bedeutet das: neue Lohnstaffeln (drei Erhöhungen, insgesamt rund +9,3 % bis April 2027), 151,67 Stunden monatliche Regelarbeitszeit (mit Ausnahmen), Textform statt Schriftform bei Überlassungsverträgen — bei unveränderter Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal-Pay-Pflicht nach 9 Monaten.