Häufige Fragen zur AÜG-Reform 2026
Wann tritt die AÜG-Reform 2026 in Kraft?
Die wichtigste Änderung — das neue DGB/GVP-Tarifwerk — trat am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt die bisherigen iGZ- und BAP-Tarifverträge vollständig.
Bleibt das AÜG-Gesetz selbst unverändert?
Im Wesentlichen ja. Die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, die Equal-Pay-Regelung nach 9 Monaten und die Erlaubnispflicht für Verleiher gelten unverändert. Geändert hat sich vor allem das Tarifwerk darunter und die Textform-Regelung für Überlassungsverträge.
Wie hoch sind die Tariflohnerhöhungen 2026/2027?
Insgesamt etwa 9 Prozent über 24 Monate, verteilt auf drei Stufen: Januar 2026, September 2026 und April 2027. Genaue Beträge richten sich nach dem Entgeltgruppe der jeweiligen Tätigkeit.
Müssen wir unsere bestehenden Verträge anpassen?
Ja — Überlassungsverträge, die auf den alten iGZ- oder BAP-Tarif verweisen, sollten auf das neue DGB/GVP-Tarifwerk angepasst werden. Tarifgebundene Verleiher kontaktieren Sie hierzu in der Regel proaktiv. Bei Go2 Work erfolgte die Vertragsanpassung für alle Bestandskunden im ersten Quartal 2026.
Was ist die monatliche Regelarbeitszeit nach neuem Tarifwerk?
151,67 Stunden monatlich (entspricht 35 Stunden pro Woche). Vertraglich sind bis zu 173,34 Stunden monatlich möglich, wenn das Kundenmodell mehr Stunden erfordert.
Können wir Überlassungsverträge jetzt digital abschließen?
Ja. Mit dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz ist Textform für Überlassungsverträge ausreichend — E-Mail-Bestätigungen oder digitale Signaturen reichen aus. Postversand mit Original-Unterschriften ist nicht mehr zwingend.
Bleibt die Equal-Pay-Pflicht nach 9 Monaten bestehen?
Ja, unverändert. Tarifgebundene Verleiher können diese Frist durch Tarifvertrag auf bis zu 15 Monate ausdehnen, aber nicht länger. Bei Überschreitung entsteht für den Zeitarbeitnehmer Anspruch auf Equal Pay zu vergleichbarer Stammbelegschaft.
Was ist mit polnischen Mitarbeitern, die remote für uns arbeiten?
Wenn die Tätigkeit ausschließlich aus dem Ausland online erbracht wird, findet das AÜG nach aktualisierter Auslegung der Bundesagentur für Arbeit (FW AÜG ab 01.10.2025) keine Anwendung. Bei physischer Präsenz in Deutschland gilt AÜG vollumfänglich.
Wie können wir prüfen, ob unser Verleiher tarifgebunden ist?
Fragen Sie nach der GVP-Mitgliedsnummer. Tarifgebundene Verleiher führen diese Nummer transparent — etwa im Impressum oder auf Anfrage. Go2 Work ist GVP-Mitglied unter Nummer 108348.